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   BVerwG, 21.01.1964 - V CB 204.62   

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https://dejure.org/1964,1673
BVerwG, 21.01.1964 - V CB 204.62 (https://dejure.org/1964,1673)
BVerwG, Entscheidung vom 21.01.1964 - V CB 204.62 (https://dejure.org/1964,1673)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Januar 1964 - V CB 204.62 (https://dejure.org/1964,1673)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Gewährung einer Altsparerentschädigung - Zulässigkeit einer Beschwerde bei gleichzeitiger Einlegung einer zulassungsfreien Revision - Aufklärungsrüge hinsichtlich der Bestimmung des Beendigungszeitpunktes der Sparanlage

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 14.08.1962 - V B 83.61

    Geltendmachung einer Ermessensüberschreitung bei nicht aufgrund sachlich

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1964 - V CB 204.62
    Zwar hat der Beschwerdeführer gleichzeitig auch Revision nach § 339 Abs. 1, 2. Halbsatz LAG eingelegt, jedoch steht nach dem Beschluß des erkennenden Senats vom 14. August 1962 (BVerwGE 14, 342) die Berechtigung zur Einlegung einer zulassungsfreien Revision nach § 339 Abs. 1 LAG der Zulässigkeit einer Beschwerde nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO nicht entgegen.

    Da demnach die vom Kläger angegriffene Entscheidung auf einem Verfahrensverstoß im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO beruhen kann (vgl. den erwähnten Beschluß vom 14. August 1962 in BVerwGE 14, 342 [346/7]), ist die Revision zuzulassen, ohne daß im Beschwerdeverfahren auch die Erfolgsaussichten der Revision zu prüfen wären.

  • BVerwG, 25.01.1962 - VIII B 40.61

    Verhältnis der Sachrüge zur Verfahrensrüge bei der Revisionszulassung -

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1964 - V CB 204.62
    Wird nämlich die Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO zugelassen, so steht sie einer schon vom Verwaltungsgericht zugelassenen Revision gleich und der Rechtsmittelführer kann - wie der Senat in dem genannten Beschluß ausgeführt hat - mit der nun zugelassenen Revision die Nachprüfung des angefochtenen Urteils in vollem Umfang herbeiführen (so schon Beschluß des Bundesverwaltungsgerichtsvom 1. Februar 1961 - BVerwG IV B 265.60 - [Leitsatz], anders jedochBeschluß vom 30. März 1961 - BVerwG VIII CB 6.61 - [DVBl. 1961 S. 745] undBeschluß vom 25. Januar 1962 - BVerwG VIII B 40.61 - [Buchholz BVerwG 310 § 132 VwGO Nr. 26]).
  • BVerwG, 27.07.1959 - IV C 47.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1964 - V CB 204.62
    Denn ein Verfahrensmangel kann auch darin liegen, daß ein am Verfahren Beteiligter nicht auf eine rechtliche Überlegung hingewiesen wird, auf welche die Entscheidung abgestellt werden soll(Urteil vom 27. Juli 1959 - BVerwG IV C 47.59 - [NJW 1959 S. 2227, VerwRspr. Bd. 12 S. 635, Buchholz BVerwG 427.2 § 13 FG Nr. 14] undUrteil vom 15. Juli 1960 - BVerwG VII C 239.59 - (DVBl. 1960 S. 854, VerwRspr. Bd. 13 S. 251)).
  • BVerwG, 30.03.1961 - VIII CB 6.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1964 - V CB 204.62
    Wird nämlich die Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO zugelassen, so steht sie einer schon vom Verwaltungsgericht zugelassenen Revision gleich und der Rechtsmittelführer kann - wie der Senat in dem genannten Beschluß ausgeführt hat - mit der nun zugelassenen Revision die Nachprüfung des angefochtenen Urteils in vollem Umfang herbeiführen (so schon Beschluß des Bundesverwaltungsgerichtsvom 1. Februar 1961 - BVerwG IV B 265.60 - [Leitsatz], anders jedochBeschluß vom 30. März 1961 - BVerwG VIII CB 6.61 - [DVBl. 1961 S. 745] undBeschluß vom 25. Januar 1962 - BVerwG VIII B 40.61 - [Buchholz BVerwG 310 § 132 VwGO Nr. 26]).
  • BVerwG, 15.07.1960 - VII C 239.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1964 - V CB 204.62
    Denn ein Verfahrensmangel kann auch darin liegen, daß ein am Verfahren Beteiligter nicht auf eine rechtliche Überlegung hingewiesen wird, auf welche die Entscheidung abgestellt werden soll(Urteil vom 27. Juli 1959 - BVerwG IV C 47.59 - [NJW 1959 S. 2227, VerwRspr. Bd. 12 S. 635, Buchholz BVerwG 427.2 § 13 FG Nr. 14] undUrteil vom 15. Juli 1960 - BVerwG VII C 239.59 - (DVBl. 1960 S. 854, VerwRspr. Bd. 13 S. 251)).
  • BVerwG, 01.02.1961 - IV B 265.60
    Auszug aus BVerwG, 21.01.1964 - V CB 204.62
    Wird nämlich die Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO zugelassen, so steht sie einer schon vom Verwaltungsgericht zugelassenen Revision gleich und der Rechtsmittelführer kann - wie der Senat in dem genannten Beschluß ausgeführt hat - mit der nun zugelassenen Revision die Nachprüfung des angefochtenen Urteils in vollem Umfang herbeiführen (so schon Beschluß des Bundesverwaltungsgerichtsvom 1. Februar 1961 - BVerwG IV B 265.60 - [Leitsatz], anders jedochBeschluß vom 30. März 1961 - BVerwG VIII CB 6.61 - [DVBl. 1961 S. 745] undBeschluß vom 25. Januar 1962 - BVerwG VIII B 40.61 - [Buchholz BVerwG 310 § 132 VwGO Nr. 26]).
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